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AG Quedlinburg, 23.04.2009 - 4 F 654/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Quedlinburg, 23.04.2009 - 4 F 654/05
- OLG Naumburg, 29.03.2010 - 4 UF 46/09
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 29.03.2010 - 4 UF 46/09
Versorgungsausgleich: Anwendbares Recht hinsichtlich erworbener Anrechte unter …
Auf die Beschwerde der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder wird das Urteil des Amtsgerichtes Quedlinburg vom 23. April 2009, Az.: 4 F 654/05 S, hinsichtlich der Regelung zum Versorgungsausgleich in Ziffer 2 der Entscheidungsformel insoweit aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Quedlinburg zurückverwiesen, als zu Lasten der Zusatzversorgung der Antragstellerin bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in Entgeltpunkte umzurechnende Rentenanwartschaften in Höhe von 21, 90 ? und 0, 50 ? monatlich auf dem Versicherungskonto des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Bund begründet worden sind.